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2016-09-02 05:44:08 (UTC)

2+2=?

Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmer vorgestern und gestern ein Schreiben unterzeichnen lassen. Darin steht, neben einigen sinnvollen Dingen, unter anderem daß der Arbeitgeber in sozialen Netzen Werbung schalten will und die Arbeitnehmer, von denen viele in ebendiesen sozialen Netzen unterwegs sind, keine, den Arbeitgeberinteressen entgegenstehenden Äußerungen tätigen dürfen. Sollten Gerüchte über den Arbeitgeber auftauchen, dürfen die Arbeitnehmer sich nicht an öffentlichen Diskussionen darüber beteiligen.
Ich habe das nicht unterschrieben, weswegen die Chefin ziemlich sauer war.

Der Rest des Schreiben enthielt das übliche Verbot, Interna auszuplaudern. Das ist ok, das steht auch im Arbeitsvertrag.

Mich stört der Teil mit "Wir wollen Werbung machen und ihr dürft nichts negatives sagen." Dürfte ich dann öffentlich sagen, daß der Arbeitgeber sich weigerte, Schichtzuschläge zu bezahlen? Daß die Arbeitsbelastung so hoch ist, das Arbeitnehmer sich deswegen krankschreiben lassen? Daß dieser Arbeitgeber gleichzeitig der ist, der im Vergleich mit ähnlichen Firmen die niedrigsten Löhne zahlt? Dürfte ich darüber schreiben, daß es diesen Erlaß gibt? Oder wirft dieser Erlaß ein schlechtes Licht auf den Arbeitgeber?

Im Grunde kann doch jede Äußerung so interpretiert werden, daß sie den Arbeitgeberinteressen zuwider läuft, womit die beanstandeten Sätze ein Maulkorberlaß sind. Wenn man sichergehen will, sagt man lieber gar nichts.

Natürlich würde ich, wenn ich zwischen ernsthaften Konsequenzen und einer Unterschrift unter diese Gag Order wählen müßte, die Unterschrift leisten. Ich muß ja Miete zahlen und so.




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