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2004-09-06 08:42:58 (UTC)

post vom rententräger

heute morgen wurde ich aus dem bett geklingelt. die
briefträgerin hatte post vom rententräger. ein einschreiben
mit rückschein!

„02.09.2004

Sehr geehrter Herr [name]!

Sie haben Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
beantragt.

Um zu prüfen, ob für Sie Rehabilitationsleistungen
eingeleitet werden können, möchten wir zunächst persönlich
mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um mit Ihrer Hilfe die Reha-
Leistungen individuell abzusteimmen und den so von Ihnen
gewünschten Erfolg anzustreben. Im folgenden ist das für
Sie Zutreffende angekreuzt.

(X) Wir halten zumächst ein persönliches Beratungsgespräch
für notwendig. Wir bitten Sie daher, am [dartum , urhzeit]
bei dem Reha-Berater [name] in folgender Einrichtung
vorzusprechen [ort].
Dieses Gespräch ist in Ihem eigenen Interesse. Bitte halten
Sie daher diesen Termin ein.

(X) Den anliegenden Vordruck „eigene Angaben zur Person
und zum beruflichen Werdegang“ wollen Sie bitte ausfüllen
und mitbringen.

[...]

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[unterschrift]“

anbei liegen 3 seiten formulare und die gesetzlichen
vorschriften der §§ 60 ff Sozialgesetzbuch Ertses Buch (SGB
I)
weil der brief als einschreiben mit rückschein geschickt
worden war, schließe ich, daß mein rententräger mir glaubt
wenn ich sage, daß seine briefe gewöhnlich nicht bei mir
ankommen. ist das als schuldeingeständnis meines
rententrägers wertbar?
anruf beim arbeitsamt um meiner sachbearbeiterin den inhalt
oben genannten schreibens mitzuteilen:
„Dienst oder Dienstmerkmal nicht möglich“ (für anrufe beim
arbeitsamt)
oder permanent besetztzeichen (für anrufe bei meiner
sachbearbeiterin)




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