/me

2006-09-05 14:41:03 (UTC)

rehabilitand != behindert

ich war beim arbeitsamt. für die stellenvermittlung ist
das arbeitsamt zuständihg, für umschulung und
ausbildungsstelle ist der rententräger zuständig. bzw.
ich, wenn ich allein eine ausbildungsstelle finde.
wie soll einer, der mit drei behörden und drei oder vier
sachbearbeitern zu tun, zeit finden, sich um anderes zu
kümmern?

dem typen, der mir auf dem arbeitsamt gesagt hat,m daß ich
behindert sei, habe ich gesagt, daß ich sehr wehtun werde,
ihm und jedem anderen, der mir sowas nochmal sagt, denn
ich bin nicht behindert, allenfalls zähle ich noch als
reha-dingsbums. der unterschied liegt im grad der
behinderung, meiner beträgt null. keine behinderung= nicht
behindert.

der vorteil, eine reha-dingsbums zu sein liegt darin, daß
der rehaträger dem arbeitgeber in spe eingliederungsgeld
zahlen kann. morgen werde ich das mit meinem
renten-reha-berater besprechen. für heute waren es
ausreichend menschen.




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