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2004-07-24 12:27:34 (UTC)

rententräger

heute kam post von meinem rententräger:

„BESCHEID

Sehr geehrter Herr [name],

Ihrem Antrag vom 19.09.2003 auf Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben können wir nicht entsprechen.

Begründung

Mit unserem Schreiben vom 24.06.2004 wurden Sie auf die
Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung hingewiesen und gebeten,
uns mitzuteilen, warum Sie zu den Beratungsgesprächen bei
dem Fachberater Herrn Vollmer am 18.06.04 und 21.07.04
nicht erschienen sind.

Bis heute sind Sie unserer Bitte nicht nachgekommen. Sie
haben somit Ihre Mitwirkungspflicht nach §§ 60 ff. des
ersten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB I) nicht erfüllt.

Ihrem Antrag vom 09.09.2003 könne wir aus diesem Grund
nicht entsprechen.

Rechtsbehelfsbelehrung
[...]“

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Antwort:
In Beantwortung Ihres Schreibens vom 22.07.04 (Ablehnung
meines Antrages auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
vom 19.09 2003) teile ich Ihnen mit:

In der Begründung der Ablehnung führen Sie an, daß Sie in
Ihrem Schreiben vom 24.06.04 mich baten, mein
Nichterscheinen bei Herrn Vollmer am 18.06.04 und am
21.07.04 zu begründen.

Ich habe telephonisch (die Rufnummer lautete: 4922, den
Namen meinen Gesprächspartners erinnere ich nicht) um eine
Verlegung des in Ihrem Schreiben vom 19.05.04 genannten
Termines (11.06.04, 10:45h) bei Herrn Vollmer, gebeten.
Der Gesprächspartner sagte zu, sich um einen anderen Termin
zu kümmern, wir verabredeten, als einfachsten und
sichersten Weg, daß er mir den neuen Termin schriftlich
mitteilen würde.
Ein entsprechendes Schriftstück traf bis heute bei mir
nicht ein.
Auch das von Ihnen erwähnte Schreiben vom 24.06.04 traf bei
mir nicht ein.

Da bereits in der Vergangenheit Schriftstücke die Sie an
mich absandten, mich nicht erreichten (hingegen erreichen
mich Briefe anderer Absender problemlos), schlage ich vor,
daß Sie bei der deutschen Post einen Nachforschungsauftrag
stellen, da ich als Adressat das nicht tun kann, um das
verwunderliche Verschwinden von Schriftsätzen die die
Bearbeitung meiner Anliegen zum Inhalt haben, zu klären.


Aus oben genannten Gründen widerspreche ich Ihrem Bescheid
vom 22.07.04.
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ich überlege folgenden zusatz anzufügen.
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Im Übrigen werde ich diese betrüblichen Vorgänge auf einer
mir geeignet erscheinenden Internetplattform
veröffentlichen. Vielleicht gibt es ähnliche Erlebnisse
auch bei anderen, bei Ihnen versicherten Personen.
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da aber heute samstag ist und ich deshalb nichts tun kann,
werde ich zwei nächte darüber schlafen. natürlich ich die
formulierung „auf einer mir geeignet erscheinenden
Internetplattform veröffentlichen“ etwas aufgeblasen, denn
dieses tb hat ja vor allem fremdsprachliche user.

ich habe eine emotion gespürt: wut im bauch. fühlt sich
tatsächlich an wie ein dicker, rotglühender knubbel im
bauch. desweiteren spüre ich starke anspannungen im nacken
und ich beiden oberarmen. partien also, die für die
physische auseinandersetzung notwendig sind. um es kurz zu
machen. ich platze geradezu vor wut.

und ich habe seit langer zeit das empfinden, in diesem zorn
grundsätzlich nicht ernst genommen zu werden. niemals.
offensichtlich reicht es nicht aus, nur zu sagen, das ich
wütend bin.




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